Mit dem Landesgesetzblatt Wien 58. Gesetz und dem Landesgesetzblatt Wien 67. Verordnung wurden in Tagesbetreuungsgesetz und -verordnung die Funktion der Kinderschutzbeauftragten, die Formulierung von Kinderschutzkonzepten und regelmäßige Fortbildungen im Bereich Kinderrechte und Kinderschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Als Dachverband haben wir ein Kinderschutzkonzept entworfen, das als Grundlage für unsere Fortbildungen dienen und laufend durch den Austausch mit den Mitgliedsgruppen und in Fortbildungen weiter entwickelt wird.

Kinderschutz Eine Grundlage zur Diskussion und Konzeptentwicklung.pdf